Jeder Studierende kann in der Prüfungsvorbereitung oder in der eigentlichen Prüfung auf ein Problem treffen, beispielsweise:
- zur Prüfung zunächst angemeldet, dann doch nicht abgemeldet von der Prüfung
- gar nicht erst zur Prüfung zugelassen worden
- in der Prüfung feststellen, dass der beantragte Nachteilsausgleich wegen einer Behinderung wie etwa Legasthenie nicht gewährt wird
- Prüfung nicht bestanden
Bei einem solchen Problem kann sich eine Rechtsberatung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Hochschulrecht anbieten.
Die Rechtsberatung, die auf diese Weise abläuft,
- Ihre Unterlagen sorgfältig anschauen,
- die besonderen Umstände Ihrer Situation durch viele Nachfragen klären,
- Prüfung der Rechtslage
- Ihnen einen individuellen Vorschlag für ein mögliches Vorgehen machen
versetzt Sie als Ersti oder als Student/Studentin in die Lage zu entscheiden, wehren/Prüfung anfechten oder sich mit der Situation zufrieden geben (müssen).